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   LG Frankfurt/Main, 27.04.2017 - 2-03 O 167/16   

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https://dejure.org/2017,74894
LG Frankfurt/Main, 27.04.2017 - 2-03 O 167/16 (https://dejure.org/2017,74894)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.04.2017 - 2-03 O 167/16 (https://dejure.org/2017,74894)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. April 2017 - 2-03 O 167/16 (https://dejure.org/2017,74894)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Duisburg, 09.10.2015 - 3 O 389/14

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldbegehren einer Sicherheitskraft wegen erlittener

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.04.2017 - 3 O 167/16
    Daraufhin erhob der Kläger mit Schriftsatz vom 6.10.2014 Unterlassungsklage gegen die Beklagte, Az. 2 - 03 O 389/14.

    Insofern verweist der Kläger auf die Entscheidungsgründe in dem Hauptsacheverfahren mit dem Az. 2 - 03 O 389/14.

    Die Akte der erkennenden Kammer aus dem Rechtsstreit zwischen den Parteien zum Az. 2 - 03 O 389/14 war beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Insoweit hat die Kammer in dem Verfahren zum Az. 2 - 03 O 389/14, das den entsprechenden Unterlassungsanspruch zum Streitgegenstand hatte, im Urteil vom 11.6.2015 ausgeführt:.

  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.04.2017 - 3 O 167/16
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. BGH, GRUR 2013, 94 Rn. 10 - Gazprom-Manager).
  • BGH, 20.03.2012 - VI ZR 123/11

    Postmortaler Persönlichkeitsschutz: Anspruch der Eltern auf Geldentschädigung für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.04.2017 - 3 O 167/16
    Die Gewährung einer Geldentschädigung hängt demnach nicht nur von der Schwere des Eingriffs ab, es kommt vielmehr auf die gesamten Umstände des Einzelfalls an, nach denen zu beurteilen ist, ob ein anderweitiger befriedigender Ausgleich für die Persönlichkeitsrechtsverletzung fehlt (BGH, NJW 2012, 1728 Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2018 - 16 U 80/17

    Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Übernahme von Informationen aus

    Die Berufung des Klägers gegen das am 2. Mai 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 2-03 O 167/16 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2. Mai 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 2-03 O 167/16 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Frankfurt am Main - 2-03 O 167/16 - teilweise abzuändern und.

    Main vom 27. April 2017 - 2-03 O 167/16 - die Klage abzuweisen.

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